5. Klostergemeinde Altdorf

In der Urkunde vom 18. Mai 1204 bestätigte Papst Innocenz III, dem Zisterzienserkloster Bebenhausen den Besitz einer Grangie (den Mönchshof) in „Alcdorf“. Dies ist die erste schriftliche Erwähnung von Altdorf. Nach und nach erwarb das Kloster Bebenhausen, vom Ortsadel und den Pfalzgrafen von Tübingen, Altdorf. Dazu gehörten nicht nur die Gebäude, Wiesen und Äcker. Auch ein Großteil der Altdorfer Einwohner waren nun Leibeigene des Klosters.

 

Leibeigenschaft und Frondienste

Leibeigene durften ihren Wohnort nur mit Erlaubnis ihres Leibherrn verlassen. Sie durften nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Leibeigene durften eigenen Besitz haben, waren aber zu Abgaben „dem Zehnten“ und zu Frondiensten verpflichtet. Da die Äcker und Wiesen aber überwiegend dem Kloster gehörten, mußte zum „Zehnten“ noch ein Drittel der Ernte dem Kloster abgegeben werden. Von der übrigen Ernte mußten die Bauern noch einen Teil als Saatgut zurückhalten. Da blieb nicht viel übrig zum Leben. Trotzdem ging es vermutlich den Bauern unter der Klosterherrschaft besser als unter der Herrschaft des Adels.

Mit der Reformation 1534 kam Altdorf zu Württemberg und gehörte bis 1807 zum Kloster-Oberamt Bebenhausen, danach zum Oberamt Böblingen, heute Landkreis Böblingen.

 

 

Fischweiher und Mühle

Die schon 1356 bezeugte Altdorfer Mühle wurde 1487 vom Kloster Bebenhausen erworben.

In diese Zeit dürfte auch das Anlegen eines Fischweihers durch die Zisterzienser Mönche fallen.

Den Zisterziensern war es nach ihrer Ordensregel nicht erlaubt Fleisch zu essen. Fisch zu essen war jedoch erlaubt, weshalb die Fischzucht für das Kloster von großer Bedeutung war.

Durch ein Unwetter in den 1690er Jahren wurde der Damm des Weihers so stark beschädigt, das die Klosterverwaltung und der Kirchenrat beschlossen, den Weiher aufzugeben.

 

 

Herausgeber: Arbeitskreis Altdorfer Heimatgeschichte

Text und Illustrationen: Ulrich Jehle

Kartengrundlage: Urkataster um 1830

Quellen: Söhnke Lorenz „Altdorf im Schönbuch“